Die Leistungen unseres Pflegedienstes

Häusliche Krankenpflege
(Behandlungspflege) SGB V

Wir bieten verschiedene Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach SGB V an. Dazu gehören beispielsweise Injektionen, Kompressionstherapie, das Anlegen von Wundverbänden und Blutzucker-Messungen. 

Diese Leistungen werden von unseren qualifizierten Pflegekräften fachgerecht in der häuslichen Umgebung durchgeführt. Welche Behandlungspflege benötigt wird, richtet sich nach der ärztlichen Verordnung und der individuellen Situation des Patienten.

Pflegesachleistungen SGB XI

(Pflege zu Hause)

Unsere Pflegesachleistungen nach dem Sozialgesetzbuch XI unterstützen pflegebedürftige Menschen dabei, möglichst selbstständig und sicher in ihrer vertrauten Umgebung zu leben. 

Dazu gehören beispielsweise Unterstützung bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei Toilettengängen, bei der Mobilität sowie weitere Hilfen im täglichen Pflegealltag. 

Welche Unterstützung sinnvoll und möglich ist, richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf und dem vorhandenen Pflegegrad. Gemeinsam besprechen wir, welche Leistungen im Alltag tatsächlich benötigt werden.

Hauswirtschaft

Wir unterstützen pflegebedürftige Menschen bei Aufgaben im Haushalt, wenn diese nicht mehr oder nur noch eingeschränkt selbst erledigt werden können. 

Dazu gehören beispielsweise Fensterputzen, Bodenwischen, Oberflächenreinigung, Betten beziehen und Müllentsorgung. 

Wichtig: Wir übernehmen Unterhaltsreinigungen, jedoch keine Grund- oder Spezialreinigungen. Welche Unterstützung möglich und sinnvoll ist, besprechen wir individuell im Vorfeld.

Betreuung

Unsere Betreuungskräfte unterstützen Menschen dabei, ihren Alltag zu strukturieren, aktiv zu bleiben und Zeit gemeinsam zu gestalten. 

Dazu können beispielsweise Gespräche, gemeinsames Zeitunglesen, Spiele, kleine Beschäftigungen oder andere passende Aktivitäten gehören. 

Welche Unterstützung sinnvoll ist, richtet sich nach der persönlichen Situation und den vereinbarten Leistungen. Gemeinsam besprechen wir, was im Alltag gut unterstützen und entlasten kann.

Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen regelmäßig einen Beratungseinsatz nach §37.3 SGB XI abrufen. Dieser findet grundsätzlich einmal pro Halbjahr statt. Pflegebedürftige der Pflegegrade 4 und 5 können die Beratung auf Wunsch auch vierteljährlich in Anspruch nehmen. 

Auch bei Pflegegrad 1 kann der Beratungseinsatz freiwillig einmal pro Halbjahr genutzt werden. Ebenso können Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen durch einen ambulanten Pflegedienst beziehen, halbjährlich eine Beratung in Anspruch nehmen.

Der Beratungseinsatz dient der Sicherung der häuslichen Pflege und bietet die Möglichkeit, Fragen zu klären, die Pflegesituation gemeinsam anzuschauen und praktische Unterstützung oder weitere Hilfsmöglichkeiten aufzuzeigen.



Bei uns können Sie Ihren Beratungseinsatz unkompliziert direkt online buchen. Unser System schlägt passende Termine vor und wir kommen anschließend zu Ihnen nach Hause.

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Pflegeschulung nach §45 SGB XI

Pflegende Angehörige und andere Menschen, die einen Pflegebedürftigen zu Hause unterstützen, können an Pflegekursen und Schulungen nach §45 SGB XI teilnehmen. 

Ziel ist es, praktische Fähigkeiten für den Pflegealltag zu vermitteln, Fragen zu klären und die häusliche Pflege sicherer und leichter zu gestalten. Die Schulungen können je nach Situation als Pflegekurs oder auf Wunsch auch direkt in der häuslichen Umgebung stattfinden. 

Die Teilnahme ist für die Versicherten grundsätzlich kostenfrei, da die Kosten von der Pflegekasse übernommen werden.


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